�1: Die Niederwerrner Garde oder Teile der Niederwerrner Garde verpflichten sich mit Unterzeichnung dieses Vertrages die unter �3 aufgeführten Aufträge zu übernehmen.
�2: Der unterzeichnenede Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, als Entgeld folgende Leistungen zu erbringen:
- Eine einmalige Vergütung in Höhe von:
- Eine Vorauszahlung in Höhe von:
- Bei Erfüllung der Aufgabe einen Bonus von:
- Spesen werden übernommen / nicht übernommen / bis zu einer Gesammthöhe von übernommen.
- Der Auftraggeber haftet mit seinem gesammten Vermögen, Hab, Gut, Familie und seinem Leben für diese Verbindlichkeiten. Bei Verweigerung der Zahlung oder Zahlungsunfähigkeit erfolgt eine Vollstreckung der Verbindlichkeiten nach Gutdünken der Niederwerrner Garde.
�2a: Bei nichterfüllung des Auftrages erbringt die Niederwerrner Garde folgende Leistung:
�3: Der Auftraggeber erteilt der Niederwerrner Garde folgende Aufträge:
- Standardpersonenschutzauftrag für eine Person, namentlich:
- Standardpersonenschutzauftrag für eine Gruppe, namentlich:
- Standardgebäudeschutzauftrag, Bewachung von:
- Wiederbeschaffung folgender Gegenstände:
- Entwendung folgender Gegenstände:
- Wiederbeschaffung folgender Personen:
- Entwendung folgender Personen:
- Liquidierung folgender Gegenstände oder Personen:
- Erkundung von:
- Sonstige Aufträge:
�4: Die Niederwerrner Garde haftet nicht für Schäden oder Nichterfüllungen des Auftrages, wenn diese durch Schuld des Auftraggebers entstehen.
�5: Der Auftrag beginnt:
und endet:
�6: Zusätze:
Im Auftrag der Niederwerrner Garde | Der Auftraggeber Datum |